Rechtsanwalt Wolf arbeitet seit fast zehn Jahren auf dem weiten Feld des Sozialrechts und hat diese Erfahrungen auch in seine eigene Kanzlei mitgebracht. Ein Schwerpunkt bildete dabei seither das Recht der Grundsicherung (SGB II und SGB XII), Schwerbehinderung, und Versorgung- und Entschädigungsrecht (BVG). Mandate im Sozialrecht werden bundesweit übernommen. Rechtsanwalt Wolf hat auch Revisionsverfahren am Bundessozialgericht übernommen.


Seit 2015 bearbeitet Rechtsanwalt Wolf auch Fälle auf dem Gebiet des Asyl- und Aufenthaltsrecht. Dabei geht es einerseits um die Bearbeitung der Fälle abgelehnter Asylbewerber, die Begleitung von Asylbewerbern im Asylantragsverfahren und deren Beratung und Vertretung im Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten. Ebenso gehört zu dem Rechtsgebiet das allgemeine Ausländerrecht, Ausweisungsverfahren und Visaverfahren und die Vertretung in Eilverfahren bei verweigerter Einreise, vornehmlich am Flughafen von Frankfurt.


Der letzte große Schwerpunkt bildet das Strafrecht. Rechtsanwalt Wolf verteidigt seit Jahren vornehmlich im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Delikten (Leistungsmißbrauch, Leistungsbetrug, „Schwarzarbeit“, etc.) oder originär ausländerrechtlichen Straftaten bei Verstößen gegen den Aufenthaltsgesetz. Aber auch allgemeine Strafsachen werden übernommen und ggf. auch zusammen mit Kollegen aus der Bürogemeinschaft verteidigt.